Akkreditierte Messstellen und Prüflaboratorien
Die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der nach der Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen lag bisher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Nach in Kraft treten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 ist eine Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt nicht mehr vorgeschrieben.
Die Akkreditierungen erfolgten auf der Basis der "Richtlinien für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts gemäß § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung" in der jeweils gültigen Fassung sowie der DIN EN ISO/IEC 17025.
Die vom BUA veröffentlichte Liste umfasst die akkreditierten Gefahrstoffmessstellen der ZLS, DACH, DAP, DGA und DAkkS.
Die hier aufgeführten Messstellen verfügen über die bestätigte Kompetenz Arbeitsplatzmessungen durchzuführen. Dazu gehört bei den ausser- und innerbetrieblichen Messstellen die Probenahme, Arbeitsbereichsanalyse und Laboruntersuchung, sofern letztere nicht im Unterauftrag vergeben werden. Die unter Punkt IV aufgeführten Prüflaboratorien führen ausschließlich Laboruntersuchungen durch.
Die Liste wird halbjährlich fortgeschrieben.
Hinweis: In der nun vorliegenden Messstellenliste laufen bei einigen Messstellen in diesem Jahr die Akkreditierungen ab. Nach telefonischer Anfrage sind bereits Audits durchgeführt worden bzw. es werden erneute Akkreditierungen angestrebt. Im Zweifelsfall bitte bei der Messstelle den derzeitigen Stand persönlich erfragen.
Liste der Messstellen herunterladen, Einstellung 07/10