Termin
11. März 2026 • Hannover
9:00 – 17:00 Uhr
Hybridveranstaltung
(Präsenz und Online)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Programm laden wir Sie herzlich zum Seminar nach Hannover ein.
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo)
Der Bundestag und der Bundesrat haben den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) verabschiedet.
Es sollen nun nach dem BauGB auch Festsetzungen zum Immissionsschutz hinsichtlich Immissionen (Abweichende Immissionsrichtwerte der TA Lärm) und Emissionen (Geräuschkontingentierung) zulässige sein.
Die möglichen Konsequenzen für die Anwendung im Schallschutz werden vorgestellt und diskutiert.
TA Lärm – Geplante und erforderliche Änderungen
Der aktuelle Stand der Gesetzgebung zur TA Lärm und die möglichen Konsequenzen für die Anwendung in der Praxis werden vorgestellt und diskutiert.
Es sollen die bisher bekannte angekündigte Einführung der „Experimentierklausel“, weitere offene Fragen wie Vorbelastung durch Wärmepumpen, Anwendung bei Windparks und andere wünschenswerte Änderungen an der TA Lärm aus Vollzugssicht vorgestellt und diskutiert werden.
Dr. Peter Wilbring
BUA-Vorsitzender
Heinz-Gerd Grabowski
BUA-Geschäftsführer
Johann Storr
Beirat Geräusche und Erschütterungen
Gastgeber
Bundesverband der Messstellen
für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA)
Moderation
Johann Storr
BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH, Augsburg
Thomas Maly
Müller-BBM Industry Solutions GmbH, Planegg
Referent:innen
Bauturbo
Dr. David Meurers
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Allgemeines Städtebaurecht
Prof. Dr. Martin Spieler
Rechtsanwalt,Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner bei Andrea Versteyl Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hauke Dierks
DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer – Leiter des Referats Umwelt- und Rohstoffpolitik
Referent:innen
TA Lärm
Dr. Martin Rumberg
Ministerium für Klimaschutz,Umwelt,Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Referat 6.02 – Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) – Physikalische Einwirkungen in der Umwelt
Dr. Christian Giesecke
Fachanwalt für Verwaltungsrecht,Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Matthias Ziegler
Geschäftsführer der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH, Fachlich Verantwortlicher für Geräusche und Erschütterungen
Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne §9 der 5. BImSchV
angefragt
11. März 2026
8:30 Uhr
Registrierung
9:00 Uhr
Einleitung und Begrüßung durch Dr. Peter Wilbring und Johann Storr
9:30 Uhr
Der „Bauturbo“ und Wechselwirkungen mit dem BImSchG und der TA Lärm – Mitteilung zum aktuellen Stand im Ministerium, Diskussion
Dr. David Meurers
10:15 Uhr
Kaffeepause
10:45 Uhr
Der „Bauturbo“ und Wechselwirkungen mit dem BImSchG und der TA Lärm – Einschätzung aus rechtlicher Sicht, Diskussion
Prof. Dr. Martin Spieler
Lärm in der Bauleit-Planung und die TA Lärm aus Sicht des Gewerbes (DIHK)
Hauke Dierks
Zusammenfassende Diskussion durch Johann Storr
Mittagspause
Aktueller Stand der TA Lärm – aus Sicht des LAI, Diskussion
Dr. Martin Rumberg
Aktuelle Rechtsprechung zur TA Lärm, Diskussion
Dr. Christian Giesecke
Anmerkungen zum aktuellen Stand der TA Lärm und wünschenswerte Änderungen aus Sicht einer Messstelle nach §26b BImSchG
Matthias Ziegler
Zusammenfassende Diskussion. Moderation: Thomas Maly
Ende der Veranstaltung
Veranstalter
Bundesverband der Messstellen für
Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. (BUA)
Baumschulenweg 30
22609 Hamburg
Veranstaltungsort
Leonardo Hotel Hannover
Tiergartenstraße 117
30559 Hannover
Kostenpflichtige Besucherparkplätze
nach Verfügbarkeit vorhanden (am Hotel und im öffentlichen Parkraum). Reservierung nicht möglich.
Für die Besucher der BUA-Veranstaltungen ist ein Zimmer-Kontigent reserviert.
Teilnahmegebühr
pro Person 300,– €
BUA/Behörde/Kommune 150,– €
Umsatzsteuerfrei nach § 4
Nr. 22 Buchst. a UStG.
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu entrichten.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Ersatzteilnehmer kann nach Absprache gestellt werden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmerzahl für die Präsenzveranstaltung in Hannover und für die Onlineteilnahme ist beschränkt.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Anmeldeschluss
ist der 24. Februar 2026.