Die Arbeitsgruppe „44. BImSchV“ hat eine Arbeitshilfe erstellt, die das Ausfüllen des „Anhang A“ für Biogasanlagen, bei denen der Formaldehydbonus beantragt wird, für die Messstellen erleichtert.
Der BUA hat am 25.08.2023 ein Anschreiben an die Hersteller von Motoren/Modulen/Sensor- und Messdaten – Loggertechnik gerichtet, in dem die Erfahrungen der Messstellen aus ihrer täglichen Praxis zusammengefasst wurden, damit zukünftig die von den Behörden abgefragten Daten mit vertretbarem Aufwand vollständig und übersichtlich dargestellt werden können.
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