Der Bundesverband der Messstellen für
Umwelt- und Arbeitsschutz e.V.

Leistungen

Termine in Vorschau:

Die BUA-Mitglieder sind herzlich zur 20. außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9. September 2025 eingeladen.  Sobald es weitere Information gibt, informieren wir. Das Treffen findet auf Einladung unseres Mitgliedes mas in Münster statt. Dort wird das 20-jährige Firmenjubiläum gefeiert.

Unsere Workshops seit 2018

News

Der BUA beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, Länder- und Verbändebeteiligung, Referentenentwurf vom 29. Juli 2024 – Aktenzeichen: SI3-72054/9#4 und regt Verbesserungen bei der Konkretisierung zu § 9 Abs.1 Nr. 23 BauGB, und zur „Wahrung des Gebietstypus“ an.
Mitglieder finden mehr im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).


Der BUA-Arbeitskreis für den Bereich Geräusche und Erschütterungen hat im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur geplanten Änderung der TA Lärm eine Stellungnahme abgegeben. 
Mitglieder finden diese Stellungnahme im internen Bereich.


Mit ca. 230 Teilnehmern fand unter Beteiligung von Vertretern des BUA am 10.06.2024 im Rahmen der Jahrestagung der DAkkS (Expertenrat)
ein übergreifender Austausch zu horizontalen Themen als online-Veranstaltung statt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Mitglieder im internen Bereich (DAkkS).

In Hamburg fand am 27.09.2023 ein Seminar des Fachbereiches Geräusche und Erschütterungen statt. Es wurden Referate zu den Themen „Baulandentwicklung im lärmbelasteten Innerortsbereich“ und „Geplante Änderungen der TA Lärm: Experimentierklausel / Gesamtlärmbetrachtung“ vorgetragen und diskutiert.
Mitglieder finden die Vorträge im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).


Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. hat sich einem Aufruf der Allianz für Lobbytransparenz unter dem Motto „Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz“ angeschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum LobbyRG am 19.09.2023 im Deutschen Bundestag wurde der gemeinsame Aufruf durch die in der Anhörung vertretenen Unterzeichner an die Ausschussvorsitzende und die Berichterstatter überreicht (siehe Foto).
Wir konnten somit unser gemeinsames Anliegen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie nochmal deutlich machen und unterstreichen.


Die DIN 18005:2023-07 (Schallschutz im Städtebau) liegt nun vor. Dabei wurden einige Orientierungswerte angepasst und Definitionen und Vorgaben geändert.
Mitglieder finden weitere Informationen im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).


Am 25.04.2023 fand ein Workshop der BUA Mitglieder aus dem Fachbereich Geräusche und Erschütterungen statt.
Es wurden die Themen Bauleitplanung: Obergrenze für Außenwohnbereiche, Anwendung der RLS-90 und RLS-19,
TA Lärm: Experimentierklausel und Gesamtlärmbetrachtung, DAkkS: Messunsicherheit und Akkreditierungssymbol besprochen.
Mitglieder finden das Protokoll im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).

Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde am 22.05.2025 die aktuelle Liste geeigneter Messverfahren veröffentlicht.


Mit ca. 230 Teilnehmern fand unter Beteiligung von Vertretern des BUA am 10.06.2024 im Rahmen der Jahrestagung der DAkkS (Expertenrat)
ein übergreifender Austausch zu horizontalen Themen als online-Veranstaltung statt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Mitglieder im internen Bereich (DAkkS).

Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. hat sich einem Aufruf der Allianz für Lobbytransparenz unter dem Motto „Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz“ angeschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum LobbyRG am 19.09.2023 im Deutschen Bundestag wurde der gemeinsame Aufruf durch die in der Anhörung vertretenen Unterzeichner an die Ausschussvorsitzende und die Berichterstatter überreicht (siehe Foto).
Wir konnten somit unser gemeinsames Anliegen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie nochmal deutlich machen und unterstreichen.


Die neue TRGS 402 wurde am 11.09.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und liegt auf der BAuA-Homepage als pdf zum Download bereit. Die bisherige Anlage 5 „Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402“ wurde ausgelagert und ist dort ebenfalls als pdf zum Download hinterlegt.
Mitglieder finden weitere Informationen im internen Bereich (Arbeitsgruppe Gefahrstoffe).

Mit ca. 230 Teilnehmern fand unter Beteiligung von Vertretern des BUA am 10.06.2024 im Rahmen der Jahrestagung der DAkkS (Expertenrat)
ein übergreifender Austausch zu horizontalen Themen als online-Veranstaltung statt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Mitglieder im internen Bereich (DAkkS).

Die Arbeitsgruppe Emission hat in Folge des Schriftwechsels zum Staubringversuch einen Gesprächstermin mit dem Ringversuchsanbieter HLNUG vereinbart.  Das Gespräch soll im Juni 2024 stattfinden und hat zum Ziel, noch offene Fragen der Ringversuchsteilnehmer zu klären. Die Messinstitute des BUA erhoffen sich einen fachlichen Austausch zwischen dem BUA und der HLNUG und werden vom Verband über die Ergebnisse des Dialogs informiert.


Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. hat sich einem Aufruf der Allianz für Lobbytransparenz unter dem Motto „Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz“ angeschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum LobbyRG am 19.09.2023 im Deutschen Bundestag wurde der gemeinsame Aufruf durch die in der Anhörung vertretenen Unterzeichner an die Ausschussvorsitzende und die Berichterstatter überreicht (siehe Foto).
Wir konnten somit unser gemeinsames Anliegen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie nochmal deutlich machen und unterstreichen.


Die Arbeitsgruppe „44. BImSchV“ hat eine Arbeitshilfe erstellt, die das Ausfüllen des „Anhang A“ für Biogasanlagen, bei denen der Formaldehydbonus beantragt wird, für die Messstellen erleichtert.

Der BUA hat am 25.08.2023 ein Anschreiben an die Hersteller von Motoren/Modulen/Sensor- und Messdaten – Loggertechnik gerichtet, in dem die Erfahrungen der Messstellen aus ihrer täglichen Praxis zusammengefasst wurden, damit zukünftig die von den Behörden abgefragten Daten mit vertretbarem Aufwand vollständig und übersichtlich dargestellt werden können.
Mitglieder finden das Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Emission).


In der Antwort des HLNUG vom Februar auf das BUA-Schreiben zu den Ringversuchen Staub/Metalle waren wichtige Fragen offen geblieben, teilweise wurden neue Fragen aufgeworfen. Die Arbeitsgruppe hat nach intensiver Diskussion die alten und neuen Fragen in einem Schreiben zusammengefasst, welches in Form einer Beschwerde am 01.07.2023 an das HLNUG gerichtet wurde, um den Anliegen etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
Mitglieder finden die Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Emission).

Änderungen zu den Ringversuchen Olfaktometrie
Mit dem Umlaufbeschluss 11/2025 der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 09.04.2025 wurden die neuen LAI-Durchführungsbestimmungen zum Geruchsringversuch vom 27.06.2024 im Sinne von §16 IV 7a der 41. BImSchV anerkannt. Die neuen Durchführungsbestimmungen treten damit am 01.07.2025 in Kraft.

Was hat sich im Wesentlichen geändert?

  • Anpassung der Kriterien zur Leistungsbewertung: Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung des Bewertungskriteriums der Präzisionsvorgabe für Gerüche von 0,10 auf 0,16 (außer für n‑Butanol). Dies bedeutet, dass sich bei den vorgegebenen z-score Werten von maximal 3 höhere Abweichungen vom wahren Wert ergeben. Dadurch können bei schon durchgeführten Ringversuchen aus dem vergangenen Jahr bei der Bewertung im Nachgang noch nachträgliche Änderungen möglich sein. Die Messinstitute haben entsprechende Informationen vom HLNUG erhalten.
  • Einführung eines Theorietests: Aufnahme zur Durchführung einer schriftlichen Prüfung mit getrennter Bewertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“

  • Bewertung der Abgasrandbedingungen: Die Abgasrandbedingungen werden ermittelt und unter Berücksichtigung der Komponente R1 (Volumenstrom) als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.

Die Ringversuche finden nun bei der HLNUG zukünftig an 2 Tagen statt. Der Theorietest und Aufbau der Gerätschaften finden am ersten Tag statt, die Probenahme und Olfaktometrie am 2. Tag.


Das Dokument mit den neuen Durchführungsbestimmungen kann heruntergeladen werden:
https://www.lai-immissionsschutz.de/Aktuelles.html?newsID=1070

Für BUA-Mitglieder ist das Dokument im INTERNEN BEREICH eingestellt.


Das überarbeitete und angepasste Merkblatt zum Ringversuch kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/emisskassel/ringversuche/Merkblatt_RV_Geruch.pdf


Mit ca. 230 Teilnehmern fand unter Beteiligung von Vertretern des BUA am 10.06.2024 im Rahmen der Jahrestagung der DAkkS (Expertenrat)
ein übergreifender Austausch zu horizontalen Themen als online-Veranstaltung statt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Mitglieder im internen Bereich (DAkkS).

Auf dem am 14.05.2024 von der HLNUG ausgerichtetem Workshop zum Thema Ringversuche wurde nach Auswertung der bisher durchgeführten Ringversuchsergebnisse durch die HLNUG bei den untersuchten Geruchsstoffen (außer n-Butanol) eine deutlich höhere Messunsicherheit festgestellt als bislang für die Ringversuche als Grundlage angenommen. Daher werden voraussichtlich die Durchführungsbestimmungen für die Ringversuche Geruch zukünftig angepasst. Ein entsprechender Dialog und Abstimmungen zwischen den beteiligten Kreisen wurden bereits begonnen.


Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. hat sich einem Aufruf der Allianz für Lobbytransparenz unter dem Motto „Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz“ angeschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum LobbyRG am 19.09.2023 im Deutschen Bundestag wurde der gemeinsame Aufruf durch die in der Anhörung vertretenen Unterzeichner an die Ausschussvorsitzende und die Berichterstatter überreicht (siehe Foto).
Wir konnten somit unser gemeinsames Anliegen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie nochmal deutlich machen und unterstreichen.


Als Reaktion auf unser Schreiben an das HLNUG bezüglich der Ringversuche Olfaktometrie gab es am 11.08.2023 ein Antwortschreiben des HLNUG. Mitglieder finden es im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).


Zum Thema Ringversuche Olfaktometrie wurden dem HLNUG am 26.06.2023 vom BUA eine Reihe von Kritikpunkten zur Auswertung der Ringversuche übersendet. Nach Stellungnahme vom HLNUG hierzu, hat der BUA ein weiteres Antwortschreiben an das HLNUG verfasst. Dieses Schreiben wurde ebenso den Notifizierungsstellen und der DAkkS zur Verfügung gestellt.
Mitglieder finden die Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).


Vom BUA wurde am 07.06.2023 für die Beprobung von aktiven Flächenquellen (z.B. Biofilter) eine interne Argumentationshilfe erstellt. Die Argumentation beinhaltet die abweichende Probenahme bei großen Flächenquellen von den aktuellen Vorgaben aus  der
DIN EN 13725:2022-06.
Mitglieder finden diese Argumentationshilfe im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).

News

Der BUA wurde im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit Datum 04.06.2025 vom zuständigen Ministerium angeschrieben. 

Durch den BUA-Arbeitskreis Geräusche und Erschütterung ist dazu eine Stellungnahme abgegeben worden. Dabei hat der BUA die vorgesehenen Änderungen hinsichtlich § 9 Nr. 23 a begrüßt, da nun eine Rechtsgrundlage zur Festsetzung von Geräusch-Emissionskontingenten nach der DIN 45691 geschaffen werden soll. 

Vom BUA wurde aber darauf hingewiesen, dass zusätzlich auch eine Regelung zur Erweiterung des Begriffes „allgemeine Zweckbestimmung der Baugebiete“ erlassen werden soll, um hier für die Kommunen beim Ausweisen neuer Industrie- und Gewerbegebiete Rechtssicherheit zu haben.

Mitglieder finden mehr im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).

Bewertung von Verfahren zur messtechnischen Ermittlung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz.
Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde am 22.05.2025 die aktuelle Liste geeigneter Messverfahren veröffentlicht.

Änderungen zu den Ringversuchen Olfaktometrie
Mit dem Umlaufbeschluss 11/2025 der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 09.04.2025 wurden die neuen LAI-Durchführungsbestimmungen zum Geruchsringversuch vom 27.06.2024 im Sinne von §16 IV 7a der 41. BImSchV anerkannt. Die neuen Durchführungsbestimmungen treten damit am 01.07.2025 in Kraft.

Was hat sich im Wesentlichen geändert?

  • Anpassung der Kriterien zur Leistungsbewertung: Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung des Bewertungskriteriums der Präzisionsvorgabe für Gerüche von 0,10 auf 0,16 (außer für n‑Butanol). Dies bedeutet, dass sich bei den vorgegebenen z-score Werten von maximal 3 höhere Abweichungen vom wahren Wert ergeben. Dadurch können bei schon durchgeführten Ringversuchen aus dem vergangenen Jahr bei der Bewertung im Nachgang noch nachträgliche Änderungen möglich sein. Die Messinstitute haben entsprechende Informationen vom HLNUG erhalten.
  • Einführung eines Theorietests: Aufnahme zur Durchführung einer schriftlichen Prüfung mit getrennter Bewertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“
  • Bewertung der Abgasrandbedingungen: Die Abgasrandbedingungen werden ermittelt und unter Berücksichtigung der Komponente R1 (Volumenstrom) als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.

Die Ringversuche finden nun bei der HLNUG zukünftig an 2 Tagen statt. Der Theorietest und Aufbau der Gerätschaften finden am ersten Tag statt, die Probenahme und Olfaktometrie am 2. Tag.

Das Dokument mit den neuen Durchführungsbestimmungen kann heruntergeladen werden:
https://www.lai-immissionsschutz.de/Aktuelles.html?newsID=1070

Für BUA-Mitglieder ist das Dokument im INTERNEN BEREICH eingestellt.

Das überarbeitete und angepasste Merkblatt zum Ringversuch kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/emisskassel/ringversuche/Merkblatt_RV_Geruch.pdf

2024

Der BUA beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, Länder- und Verbändebeteiligung, Referentenentwurf vom 29. Juli 2024 – Aktenzeichen: SI3-72054/9#4 und regt Verbesserungen bei der Konkretisierung zu § 9 Abs.1 Nr. 23 BauGB, und zur „Wahrung des Gebietstypus“ an.
Mitglieder finden mehr im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).

Der BUA-Arbeitskreis für den Bereich Geräusche und Erschütterungen hat im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur geplanten Änderung der TA Lärm eine Stellungnahme abgegeben. 
Mitglieder finden diese Stellungnahme im internen Bereich.

Mit ca. 230 Teilnehmern fand unter Beteiligung von Vertretern des BUA am 10.06.2024 im Rahmen der Jahrestagung der DAkkS (Expertenrat) ein übergreifender Austausch zu horizontalen Themen als online-Veranstaltung statt.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Mitglieder im internen Bereich (DAkkS).

Die Arbeitsgruppe Emission hat in Folge des Schriftwechsels zum Staubringversuch einen Gesprächstermin mit dem Ringversuchsanbieter HLNUG vereinbart.  Das Gespräch soll im Juni 2024 stattfinden und hat zum Ziel, noch offene Fragen der Ringversuchsteilnehmer zu klären. Die Messinstitute des BUA erhoffen sich einen fachlichen Austausch zwischen dem BUA und der HLNUG und werden vom Verband über die Ergebnisse des Dialogs informiert

Auf dem am 14.05.2024 von der HLNUG ausgerichtetem Workshop zum Thema Ringversuche wurde nach Auswertung der bisher durchgeführten Ringversuchsergebnisse durch die HLNUG bei den untersuchten Geruchsstoffen (außer n-Butanol) eine deutlich höhere Messunsicherheit festgestellt als bislang für die Ringversuche als Grundlage angenommen. Daher werden voraussichtlich die Durchführungsbestimmungen für die Ringversuche Geruch zukünftig angepasst. Ein entsprechender Dialog und Abstimmungen zwischen den beteiligten Kreisen wurden bereits begonnen.

2023

In Hamburg fand am 27.09.2023 ein Seminar des Fachbereiches Geräusche und Erschütterungen statt. Es wurden Referate zu den Themen „Baulandentwicklung im lärmbelasteten Innerortsbereich“ und „Geplante Änderungen der TA Lärm: Experimentierklausel / Gesamtlärmbetrachtung“ vorgetragen und diskutiert.
Mitglieder finden die Vorträge im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).

Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e.V. hat sich einem Aufruf der Allianz für Lobbytransparenz unter dem Motto „Gleicher Inhalt, weniger Bürokratie und mehr Transparenz“ angeschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum LobbyRG am 19.09.2023 im Deutschen Bundestag wurde der gemeinsame Aufruf durch die in der Anhörung vertretenen Unterzeichner an die Ausschussvorsitzende und die Berichterstatter überreicht (siehe Foto).
Wir konnten somit unser gemeinsames Anliegen nach mehr Transparenz und weniger Bürokratie nochmal deutlich machen und unterstreichen.

Die DIN 18005:2023-07 (Schallschutz im Städtebau) liegt nun vor. Dabei wurden einige Orientierungswerte angepasst und Definitionen und Vorgaben geändert.
Mitglieder finden weitere Informationen im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).

Die neue TRGS 402 wurde am 11.09.2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und liegt auf der BUA-Homepage als pdf zum Download bereit. Die bisherige Anlage 5 „Arbeitsplatzbeispiele und weitere Hinweise zur Anwendung der TRGS 402“ wurde ausgelagert und ist dort ebenfalls als pdf zum Download hinterlegt.
Mitglieder finden weitere Informationen im internen Bereich (Arbeitsgruppe Gefahrstoffe).

Die Arbeitsgruppe „44. BImSchV“ hat eine Arbeitshilfe erstellt, die das Ausfüllen des „Anhang A“ für Biogasanlagen, bei denen der Formaldehydbonus beantragt wird, für die Messstellen erleichtert. Der BUA hat am 25.08.2023 ein Anschreiben an die Hersteller von Motoren/Modulen/Sensor- und Messdaten – Loggertechnik gerichtet, in dem die Erfahrungen der Messstellen aus ihrer täglichen Praxis zusammengefasst wurden, damit zukünftig die von den Behörden abgefragten Daten mit vertretbarem Aufwand vollständig und übersichtlich dargestellt werden können.
Mitglieder finden das Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Emission).

Als Reaktion auf unser Schreiben an das HLNUG bezüglich der Ringversuche Olfaktometrie gab es am 11.08.2023 ein Antwortschreiben des HLNUG. Mitglieder finden es im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).

In der Antwort des HLNUG vom Februar auf das BUA-Schreiben zu den Ringversuchen Staub/Metalle waren wichtige Fragen offen geblieben, teilweise wurden neue Fragen aufgeworfen. Die Arbeitsgruppe hat nach intensiver Diskussion die alten und neuen Fragen in einem Schreiben zusammengefasst, welches in Form einer Beschwerde am 01.07.2023 an das HLNUG gerichtet wurde, um den Anliegen etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
Mitglieder finden die Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Emission).

Zum Thema Ringversuche Olfaktometrie wurden dem HLNUG am 26.06.2023 vom BUA eine Reihe von Kritikpunkten zur Auswertung der Ringversuche übersendet. Nach Stellungnahme vom HLNUG hierzu, hat der BUA ein weiteres Antwortschreiben an das HLNUG verfasst. Dieses Schreiben wurde ebenso den Notifizierungsstellen und der DAkkS zur Verfügung gestellt.
Mitglieder finden die Schreiben im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).

Vom BUA wurde am 07.06.2023 für die Beprobung von aktiven Flächenquellen (z.B. Biofilter) eine interne Argumentationshilfe erstellt. Die Argumentation beinhaltet die abweichende Probenahme bei großen Flächenquellen von den aktuellen Vorgaben aus  der
DIN EN 13725:2022-06.
Mitglieder finden diese Argumentationshilfe im internen Bereich (Arbeitsgruppe Olfaktometrie).

Am 25.04.2023 fand ein Workshop der BUA Mitglieder aus dem Fachbereich Geräusche und Erschütterungen statt.
Es wurden die Themen Bauleitplanung: Obergrenze für Außenwohnbereiche, Anwendung der RLS-90 und RLS-19,
TA Lärm: Experimentierklausel und Gesamtlärmbetrachtung, DAkkS: Messunsicherheit und Akkreditierungssymbol besprochen.
Mitglieder finden das Protokoll im internen Bereich (Arbeitsgruppe Lärm).