Der BUA wurde bei der Länder- und Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts mit Datum vom 02.04.2026 beteiligt:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/baugb-upgrade/baugb-upgrade.html .
Durch Johann Storr wurde in seiner Funktion als BUA-Beirat für Geräusche und Erschütterungen federführend eine Stellungnahme ausgearbeitet. Dabei hat unser Vernand die vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen begrüßt. Vom BUA wurde jedoch darauf hingewiesen, dass zusätzlich eine Regelung zur Erweiterung des Begriffs „allgemeine Zweckbestimmung der Baugebiete“ erlassen werden soll. Es ist dringend eine Änderung des BauGB oder der BauNVO erforderlich, um das Problem bezüglich der Wahrung der Zweckbestimmung von Baugebieten im Sinne des BVerwG-Urteils vom 07.12.2017 zu lösen.Zudem erfolgten Anregungen zum Thema „Musikclubs“ sowie zu einer gewünschten Konkretisierung der zulässigen Abweichungen nach § 9 Nr. 23.