Unsere Mitglieder sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz notifizierte Messstellen.
Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Landesbehörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Messstellen für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und/oder Erschütterungen auf der Grundlage des §29b BImSchG.
Einer solchen Notifizierung liegen umfangreiche Prüfungen der Fachkunde, der Erfahrung, der gerätetechnischen Ausrüstung sowie der Zuverlässigkeit der zuständigen Sachverständigen sowie eine Akkreditierung im Sinne der DIN ISO 17025 durch die DAkkS zugrunde.
Die benannten Messstellen sind damit zugelassen und befähigt, behördlich angeordnete Abnahmemessungen im Sinne der §26 (Messung aus besonderem Anlass) und §28 (Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen) des BImSchG durchzuführen.
Die für diesen Akkreditierungsbereich zuständigen Messtellen finden Sie hier.