Die Zuständigkeit für die Bekanntgabe der nach der Gefahrstoffverordnung akkreditierten Messstellen lag bisher beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Nach in Kraft treten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01.01.2005 ist eine Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt nicht mehr vorgeschrieben.

Die Akkreditierung ist im nicht gesetzlich geregelten Bereich verankert und kann durch die DAkkS durchgeführt werden. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Befristung von Akkreditierungen vom 19. September 2018 erteilt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Akkreditierungen ohne Befristung.

Gemäß Gefahrstoffverordnung (§ 7, Abs. 10) kann der Arbeitgeber, der eine akkreditierte Messstelle beauftragt davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle festgestellten Erkenntnisse zutreffend sind.

​Die vom BUA veröffentlichte und halbjährlich fortgeschriebene Liste umfasst die akkreditierten Gefahrstoffmessstellen DAkkS. Viele unserer Mitglieder sind akkreditierte Messstellen für Gefahrstoffe.

Nachfolgend können Sie die Liste der akkreditierten Messstellen herunterladen.

GSA Gefahrstoff
GSA_Gefahrstoff 2