Unsere Mitglieder sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz notifizierte Messstellen.
Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) vom 12.12.2006 wurde im Bereich des Umweltrechtes durch ein Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.8.2010, BGBl. I, S. 1163) und durch die Verordnung (Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 9.11.2010, BGBl. I, S. 1504) in deutsches Recht umgesetzt. Für das Notifizierungsverfahren einer Messstelle in einem Bundesland (Stammsitz) resultiert die länderübergreifende Gültigkeit (keine Zweitbekanntgabe in anderen Bundesländern).
In den Bundesländern kann es Einschränkungen hinsichtlich der Bekanntgabe geben. Bitte sprechen Sie Ihren Ansprechpartner diesbezüglich an.
Die für diesen Akkreditierungsbereich zuständigen Messtellen finden Sie hier.