Die Historie des BUA

Verträge werden am besten dann geschlossen, wenn man sich einig ist und gemeinsame Ziele hat. Mit der Verbandsarbeit ist das ganz ähnlich. Ende der 80er Jahre gab es von der Politik den Plan, Routine-Aufgaben der Landesämter im Bereich der Emissions- und Immissionsmessungen auszugliedern und auf andere Stellen zu übertragen bzw. zu privatisieren. In Baden-Württemberg wollte man unter Beteiligung der großen Prüfgesellschaften DEKRA und TÜV eine neue Gesellschaft „UMEG Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH“ mit Sitz in Karlsruhe gründen. Gegenstand des geplanten Unternehmens war die Messung, Erhebung, Speicherung, Bearbeitung, Auswertung und Sicherung von Umweltdaten aller Art. Der Fokus war – natürlich – auf große Partner gerichtet, was den kleineren und mittleren Wettbewerbern so nicht recht sein konnte.

Diese Überlegungen zur Deregulierung wurden 1988 im Rahmen eines Treffens der Geschäftsführungen der SGS Natec und der Ecoplan-Gruppe diskutiert. Es war klar, dass Einzelunternehmen kaum Chancen hätten, auf diesen Prozess noch Einfluss zu nehmen. Das wurde in einem „Brandbrief“ formuliert und darauf alle nicht-institutionellen, inhabergeführten oder privatwirtschaftlich ausgerichteten Messstellen nach §§ 26, 28 BImSchG nach Düsseldorf eingeladen. Das Ergebnis dieses Treffens: Mit dem Ziel, bei der Deregulierung berücksichtigt zu werden wurde am 30.09.1988 der Deutsche Verband der unabhängigen Prüfgesellschaften für Umweltschutz e.V. mit Sitz in Hamburg gegründet. Der erste Vorstand waren Hans-Michael Kay (SGS Natec, Hamburg), Vorsitzender, Peter Schubert (Ecoplan, Donzdorf), sein Stellvertreter, und Dr. Klaus Brüssermann (GUW – Gesellschaft für Umweltüberwachung, Aldenhoven) als Schatzmeister. Die Verbands-Satzung wurde so gestaltet, dass eine Mitgliedschaft von Gesellschaften eingetragener Vereine ausgeschlossen war.

So aufgestellt nahm der neue Verband Kontakt zum baden-württembergischen Umweltministerium auf und machte Ansprüche auf eine Teilhaberschaft an der UMEG geltend. Und das gelang: Aus formaljuristischen Gründen wurde von den Mitgliedern die DVÜ-Süd Beteiligungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Karlsruhe und mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1989 die UMEG Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH mit folgenden Beteiligungsverhältnissen gegründet: das Land Baden-Württemberg zu 52%, die TÜV Föderation GmbH mit 22 %, die DEKRA e.V. Stuttgart mit 13% und die DVÜ-Süd Beteiligungsgesellschaft mbH in Karlsruhe mit 13%. Das Gründungsziel war damit erreicht.

Mit dem Vorstandswechsel zu Beginn der 90er Jahre wurde eine Neuausrichtung des Verbandes diskutiert. Motoren waren hierbei die beiden neuen Vorstände Dr. Johann König (GFA, Münster) und Dr. Klaus Ulrich (SGS, Hamburg). Nach einer Satzungsänderung gab es keine Mitgliederbeschränkungen mehr und man beschloss die Einrichtung einer Geschäftsstelle. Deren Leitung übernahm Dr. Manfred Buck, ehemaliger Abteilungsdirektor der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Umweltschutz, als erster Geschäftsführer am 1. Januar 1994. Mit ihm bekam der Verband Zugang zu vielen für die Zusammenarbeit wichtigen Institutionen wie dem LAI und dem DAR.

Der nächste Vorstandswechsel markiert auch die nächste Evolutionsstufe des Verbandes: Dr. Siegmar Biernat-Wüpping (IGU, Kiel) – bis 1996 – wurde neuer Vorsitzender und Prof. Dr. Walter Jäger (Institut Jäger, Tübingen) zunächst Stellvertreter, ab 1999 Vorsitzender. Zum neuen Schatzmeister wurde 1996 Hermann Feldbaum (IUA, Velbert) gewählt. Mit dem Ausscheiden von Dr. Biernath-Wüpping wurde Dr. Michael Ball (ERGO, Hamburg) neuer Stellvertreter. In diese Periode fiel die im Jahr 2005 auf Initiative von Wolfram Gauger (Müller BBM, Planneg) und Gebhard von Kries (Aneco Arbeitsschutz, Mönchengladbach) beschlossene Öffnung des Verbandes für akkreditierte Gefahrstoffmessstellen. Mit der Aufnahme in den Verband konnten die Initiatoren die Interessen im Bereich Gefahrstoffe in alle wesentlichen staatlichen und nicht-staatlichen Gremien einbringen. Gleichzeitig wurde im Rahmen dieser Erweiterung eine Namensänderung beschlossen. Aus dem „Deutschen Verband der unabhängigen Prüfgesellschaften für Umweltschutz e.V.“ wurde nach einer Mitgliederbefragung am 08.11.2005 der Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e.V. – kurz: BUA.

Im Frühjahr 2008 wurde Gerd Grabowski (Aneco Umweltschutz, Mönchengladbach) zum neuen Vorstandsvorsitzenden und Dr. Thomas Möller (IUA, Velbert) zum neuen Schatzmeister gewählt. Dr. Michael Ball blieb stellvertretender Vorsitzender und der Vorstand wurde um ein Mitglied aus dem Bereich Arbeitsschutz erweitert – Wolfram Gauger. Im Jahr darauf ging der Verbandsgeschäftsführer Dr. Manfred Buck nach 15-jähriger Tätigkeit in den Ruhestand und Dr. Ball trat am 10. März 2009 seine Nachfolge an. Wolfram Gauger übernahm das Amt des Stellvertreters. Die Arbeit stand in dieser Phase ganz im Zeichen der anstehenden Veränderungen im Hinblick auf Akkreditierung und Notifizierung: Für 2010 war die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle geplant. Sowohl in den beratenden Gründungsgremien als auch in den Fachgremien nach erfolgter Gründung der DAkkS (Fachbeirat, Sektorkomitees, Unterausschüsse) war der Verband vertreten. Der Verband forderte seit langem eine bundesweit geltende, einheitliche Bekanntgabe von notifizierten Messstellen. Das wurde 2013 mit der 41. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Bekanntgaberichtlinie) umgesetzt. Darüber hinaus übernahm der Verband für relevante VDI-Fachtagungen die ideelle Mitträgerschaft und ist heute in allen wesentlichen VDI-Arbeitsgruppen vertreten. Von besonderer Bedeutung – und nicht nur für die Mitglieder des Verbandes – sind die seit 2009 regelmäßig durchgeführten Erfahrungsaustauschkreise und Workshops.

Nach acht Jahren stand im Frühjahr 2016 ein Wechsel in der Verbandsführung an: Norbert Suritsch (Müller BBM, Planneg) wurde als neuer Vorsitzender und Gebhard von Kries als sein Stellvertreter gewählt. Als Schatzmeister wurde Dr. Thomas Möller bestätigt. Engagiert setzte sich der BUA für die Mitarbeit an der noch zu schaffenden elektronischen Messberichtserstattung ein und förderte die Öffnung des Verbandes für notifizierte Messstellen im Bereich Geräusche und Erschütterungen. Im März 2017 löste Dr. Peter Wilbring (TÜV Rheinland, Köln) als neuer Vorstandsvorsitzender Norbert Suritsch ab. Damit wurde erstmals ein Mitarbeiter der Institution in den Vorstand gewählt, zu deren „Verhinderung” der Verband ursprünglich gegründet wurde. Mit Dr. Wilbring führte der Verband die bereits begonnene Öffnung der Arbeit für notifizierte Messstellen im Bereich Geräusche und Erschütterungen fort. Dazu wurden zur weiteren fachlichen Einbindung aus dem Kreis der Mitglieder Beiräte für die inzwischen fünf Tätigkeitsbereiche gewählt: Emissionsmessungen, Arbeitsplatzmessungen, Immissionsmessungen, Geräusche und Erschütterungen sowie Olfaktometrie. Mitte 2019 ging Dr. Ball in den Ruhestand. Sein Nachfolger im Amt des Geschäftsführers wurde Gerd Grabowski. Auf der Mitgliederversammlung im September 2023 in Hamburg wurde einstimmig beschlossen, den Vorstand des BUA um einen Sitz zu erweitern. Neben der Bestätigung des amtierenden Vorstands wurde Dr. Alexander Ropertz (Müller BBM) als 4. Vorstandsmitglied gewählt.

Soweit die Geschichte des BUA – bis heute. Ein Verband, der die Interessen der Mitglieder gegenüber staatlichen Institutionen vertritt und aus Arbeitserfahrung in der Praxis Vorschläge für die Verbesserung und Neu-Orientierung macht. Nach Meinung vieler Mitglieder ist es aber der größte Verdienst des BUA, dass sich unter den Konkurrenten Freundschaften entwickelt haben.

Unsere Mitglieder sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz notifizierte Messstellen.

Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) vom 12.12.2006 wurde im Bereich des Umweltrechtes durch ein Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.8.2010, BGBl. I, S. 1163) und durch die Verordnung (Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 9.11.2010, BGBl. I, S. 1504) in deutsches Recht umgesetzt. Für das Notifizierungsverfahren einer Messstelle in einem Bundesland (Stammsitz) resultiert nunmehr auch die länderübergreifende Gültigkeit (keine Zweitbekanntgabe in anderen Bundesländern). Die Umsetzung erfolgt derzeit schrittweise.

In den Bundesländern kann es Einschränkungen hinsichtlich der Bekanntgabe geben. Bitte sprechen Sie Ihren Ansprechpartner diesbezüglich an.

Für eine ausführliche Recherche verweisen wir auf ReSyMeSa. Die Daten zu Stellen und Sachverständigen werden durch die Notifizierungsstellen der einzelnen Länder bereitgestellt und gepflegt.

Unsere Mitglieder sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz notifizierte Messstellen.

Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Behörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung oder Bekanntgabe der Prüflaboratorien und Messstellen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) vom 12.12.2006 wurde im Bereich des Umweltrechtes durch ein Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.8.2010, BGBl. I, S. 1163) und durch die Verordnung (Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 9.11.2010, BGBl. I, S. 1504) in deutsches Recht umgesetzt. Für das Notifizierungsverfahren einer Messstelle in einem Bundesland (Stammsitz) resultiert nunmehr auch die länderübergreifende Gültigkeit (keine Zweitbekanntgabe in anderen Bundesländern). Die Umsetzung erfolgt derzeit schrittweise.

In den Bundesländern kann es Einschränkungen hinsichtlich der Bekanntgabe geben. Bitte sprechen Sie Ihren Ansprechpartner diesbezüglich an.

Für eine ausführliche Recherche verweisen wir auf ReSyMeSa. Die Daten zu Stellen und Sachverständigen werden durch die Notifizierungsstellen der einzelnen Länder bereitgestellt und gepflegt.